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WIEDLISBACHER

|

AUGUST 2016

7

GEMEINDE

PERSONELLES

FAMILIENZULAGEN IM

KANTON BERN

Familienzulagen im Gewerbe

52 Familienausgleichskassen (Stand

01.01.2012) richten imKanton Bern Fami-

lienzulagen an Arbeitnehmende und

Selbstständigerwerbende aus. Für Nicht-

erwerbstätige sowie Arbeitnehmende oh-

ne AHV-beitragspflichtigen Arbeitgeber

(ANOBAG) ist ausschliesslich die Famili-

enausgleichskasse des Kantons Bern zu-

ständig. Diese Familienausgleichskassen

müssen folgende Mindestleistungen er-

bringen (vorbehältlich der Sondervor-

schriften bei Teilzeitarbeit und bei Nicht-

erwerbstätigen):

Fr. 230.00 Kinderzulage pro Monat für

jedes Kind vom Geburtsmonat an bis

zum Monat, in welchem das 16. Alters-

jahr vollendet wird.

Fr. 290.00 Ausbildungszulage pro Mo-

nat für jedes Kind nach dem 16. Alters-

jahr bis zum Abschluss der Ausbil-

dung, längstens jedoch bis zum Mo-

nat, in demdas 25. Altersjahr vollendet

wird.

Die im Kanton Bern tätigen Familienaus-

gleichskassen können freiwillig weiter-

gehende Leistungen erbringen wie z.B.

höhere Kinder- und Ausbildungszulagen,

Geburts- und Adoptionszulagen, Leistun-

gen zur Unterstützung an Angehörige

der Armee und des Familienschutzes.

Familienzulagen in der Landwirtschaft

Die Ausgleichskasse des Kantons Bern

(AKB) richtet im Auftrag des Bundes fol-

gende Familienzulagen an selbstständi-

gerwerbende Landwirte, deren mitarbei-

tenden Familienmitglieder sowie an land-

wirtschaftliche Arbeitnehmende aus:

Im Talgebiet:

Fr. 200.00 pro Monat

für Kinder bis 16 Jahre

Fr. 250.00 pro Monat

für Kinder ab 16 Jahre

Im Berggebiet: Fr. 220.00 pro Monat

für Kinder bis 16 Jahre

Fr. 270.00 pro Monat

für Kinder ab 16 Jahre

www.akbern.ch

Auf der Internetseite

www.akbern.ch

der

Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB)

finden Sie in der Rubrik «Familienzula-

gen» alle übrigen notwendigen Informa-

tionen zur Familienzulagenordnung im

Kanton Bern, wie beispielsweise:

Für welche Kinder besteht ein An-

spruch auf Familienzulagen?

Welche Personen haben Anspruch auf

Familienzulagen?

Welcher Elternteil kann den Antrag

stellen?

Was heisst «Differenzzahlung?»

Anmeldung des Anspruchs auf Famili-

enzulagen im Gewerbe und in der

Landwirtschaft

Was ist unter «Ausbildung» zu verste-

hen?

Besondere Bestimmungen für Nichter-

werbstätige und ANOBAG (Arbeitneh-

mende ohne AHV-beitragspflichtigen

Arbeitgeber)

Familienzulagen bei Teilzeitarbeit

Zahlung von Familienzulagen ins Aus-

land

Meldepflichten,

Nachforderungen,

Rückerstattung, Verjährung usw.

Hinweis

Arbeitnehmende erkundigen sich bei

ihrem Arbeitgeber, bei welcher

Familienausgleichskasse ihr Betrieb

angeschlossen ist.

AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS BERN

Ich heisse Nadia Frei, bin 17 Jahre

alt und komme aus Oberbipp.

Inmeiner Freizeit reite ich auf dem Pony-

hof in Bätterkinden. Ausserdem lese ich

gerne.

Nach einem spannenden Au-pair Jahr in

Genf habe ich am 1. August 2016 bei der

Gemeindeverwaltung Wiedlisbach mei-

ne Lehre als Kauffrau begonnen.

Ich freue mich auf 3 spannende und lehr-

reiche Jahre in der Gemeindeverwaltung

Wiedlisbach.