WIEDLISBACHER
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AUGUST 2016
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GEMEINDE
PERSONELLES
FAMILIENZULAGEN IM
KANTON BERN
Familienzulagen im Gewerbe
52 Familienausgleichskassen (Stand
01.01.2012) richten imKanton Bern Fami-
lienzulagen an Arbeitnehmende und
Selbstständigerwerbende aus. Für Nicht-
erwerbstätige sowie Arbeitnehmende oh-
ne AHV-beitragspflichtigen Arbeitgeber
(ANOBAG) ist ausschliesslich die Famili-
enausgleichskasse des Kantons Bern zu-
ständig. Diese Familienausgleichskassen
müssen folgende Mindestleistungen er-
bringen (vorbehältlich der Sondervor-
schriften bei Teilzeitarbeit und bei Nicht-
erwerbstätigen):
•
Fr. 230.00 Kinderzulage pro Monat für
jedes Kind vom Geburtsmonat an bis
zum Monat, in welchem das 16. Alters-
jahr vollendet wird.
•
Fr. 290.00 Ausbildungszulage pro Mo-
nat für jedes Kind nach dem 16. Alters-
jahr bis zum Abschluss der Ausbil-
dung, längstens jedoch bis zum Mo-
nat, in demdas 25. Altersjahr vollendet
wird.
Die im Kanton Bern tätigen Familienaus-
gleichskassen können freiwillig weiter-
gehende Leistungen erbringen wie z.B.
höhere Kinder- und Ausbildungszulagen,
Geburts- und Adoptionszulagen, Leistun-
gen zur Unterstützung an Angehörige
der Armee und des Familienschutzes.
Familienzulagen in der Landwirtschaft
Die Ausgleichskasse des Kantons Bern
(AKB) richtet im Auftrag des Bundes fol-
gende Familienzulagen an selbstständi-
gerwerbende Landwirte, deren mitarbei-
tenden Familienmitglieder sowie an land-
wirtschaftliche Arbeitnehmende aus:
•
Im Talgebiet:
Fr. 200.00 pro Monat
für Kinder bis 16 Jahre
Fr. 250.00 pro Monat
für Kinder ab 16 Jahre
•
Im Berggebiet: Fr. 220.00 pro Monat
für Kinder bis 16 Jahre
Fr. 270.00 pro Monat
für Kinder ab 16 Jahre
www.akbern.chAuf der Internetseite
www.akbern.chder
Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB)
finden Sie in der Rubrik «Familienzula-
gen» alle übrigen notwendigen Informa-
tionen zur Familienzulagenordnung im
Kanton Bern, wie beispielsweise:
•
Für welche Kinder besteht ein An-
spruch auf Familienzulagen?
•
Welche Personen haben Anspruch auf
Familienzulagen?
•
Welcher Elternteil kann den Antrag
stellen?
•
Was heisst «Differenzzahlung?»
•
Anmeldung des Anspruchs auf Famili-
enzulagen im Gewerbe und in der
Landwirtschaft
•
Was ist unter «Ausbildung» zu verste-
hen?
•
Besondere Bestimmungen für Nichter-
werbstätige und ANOBAG (Arbeitneh-
mende ohne AHV-beitragspflichtigen
Arbeitgeber)
•
Familienzulagen bei Teilzeitarbeit
•
Zahlung von Familienzulagen ins Aus-
land
•
Meldepflichten,
Nachforderungen,
Rückerstattung, Verjährung usw.
Hinweis
Arbeitnehmende erkundigen sich bei
ihrem Arbeitgeber, bei welcher
Familienausgleichskasse ihr Betrieb
angeschlossen ist.
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS BERN
Ich heisse Nadia Frei, bin 17 Jahre
alt und komme aus Oberbipp.
Inmeiner Freizeit reite ich auf dem Pony-
hof in Bätterkinden. Ausserdem lese ich
gerne.
Nach einem spannenden Au-pair Jahr in
Genf habe ich am 1. August 2016 bei der
Gemeindeverwaltung Wiedlisbach mei-
ne Lehre als Kauffrau begonnen.
Ich freue mich auf 3 spannende und lehr-
reiche Jahre in der Gemeindeverwaltung
Wiedlisbach.